Gesetzliche Neuregelung Kaminfegedienst ab 1. Januar 2018
Ab dem 1. Januar 2018 fällt das bisherige Kaminfegermonopol weg.
Alle wichtigen Informationen zur Neuregelung hat der Kaminfegermeister Verband Baselland in einer Broschüre zusammengefasst (siehe unten Wichtiges Merkblatt)
Für Sie als Kunde ändert sich mit der Neuregelung grundsätzlich nichts.
Wir werden uns wie bis anhin bei Ihnen melden, um für die Reinigung Ihrer Feuerungsanlage einen Termin abzumachen.
So bleibt die Sicherheit weiterhin gewährleistet und Ihre gesetzliche Sorgfaltspflicht ist erfüllt.
Die entsprechenden Nachweisdokumente bewahren wir für Sie auf. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.